09:00 - 09:45 Uhr
Durch verschiedene gesetzliche Regelungen profitieren Steuerpflichtige von der sogenannten Energiepreispauschale. Viele Steuerpflichtige haben diese bereits im Jahr 2022 erhalten. Offen ist jedoch, was es in diesem Zusammenhang bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu beachten gibt.
In diesem Seminarr erfahren Sie in Kürze zusammengefasst, was es in Bezug auf die Energiepreispauschale in der Veranlagung zu beachten gibt.
Welche Angaben sind in der Steuererklärung erforderlich?
Wie ist zu verfahren, wenn die Energiepreispauschale bislang nicht ausgezahlt wurde?
Was gibt es in Bezug auf die Versteuerung der Energiepreispauschale zu beachten?
Wussten Sie, dass es unterschiedliche Anspruchsberechtigungen für die Energiepreispauschale gibt und im Einzelnen zwischen der sogenannten Energiepreispauschale I und der Energiepreispauschale II unterschieden werden muss? Viele Steuerpflichtige können daher mehrfach von der Energiepreispauschale profitieren.
Diese und weitere Fragen werden im Seminar anhand von praxisnahen Beispielsfällen geklärt.
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 90,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 135,00 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 |