09:00 - 10:30 Uhr
Mittlerweile besteht bereits seit einiger Zeit die Möglichkeit die Überbrückungshilfen technisch in zwei Paketen zum Abschluss zu bringen. Die so genannte Schlussrechnung stellt die Kanzleien dabei vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Neben unklaren Begrifflichkeiten, stellt insbesondere das Thema der verbundenen Unternehmen, sowie die Frage der Zuordnung der Fixkosten nach dem Fälligkeitsbegriff die Kanzleien vor Probleme. Des Weiteren hakt es auch bei der technischen Umsetzung einzelner Fallgestaltungen im Schlussabrechnungsprogramm, was zu weiteren Hindernissen bei der Abarbeitung der Schlussrechnungen führt.
Das Seminar wird daher sowohl auf die Grundlagen der Schlussrechnungen als auch auf ausgewählte Problemstellungen zur Schlussrechnung im Paket 1 und 2 eingehen und dabei insbesondere Hinweise zur Umsetzung bestimmter Sachverhalte im Portal darstellen. Es richtet sich sowohl an Personen, die nun erstmalig mit der Schlussabrechnung starten wollen, als auch an Anwender, die sich mit dem Thema bereits beschäftigt haben und auf den aktuelle Stand gebracht werden wollen.
Soweit bis zum Seminartermin Informationen zur paketübergreifenden Schlussrechnung vorliegen, werden diese selbstverständlich ebenfalls vorgestellt, so dass die Kanzleien mit dem aktuellen Wissensstand zu den Schlussrechnungen versorgt sind.
Wichtiger Hinweis:
Grundlagenwissen zur Überbrückungshilfe I bis IV und November-/Dezemberhilfe wird für das Seminar vorausgesetzt.
Weitere Termine:
Mi. 29.03.2023, 14:00-15:30 Uhr
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 90,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 135,00 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 |