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Gefahrenquellen und Neuregelungen bei grundbesitzenden Personengesellschaften
Zum 1.7.2021 ist die seit Jahren betriebene Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen share deal-Vorschriften in Kraft getreten. Neben dem Kernstück der Reform, der Einführung eines neuen Tatbestands für grundbesitzende Kapitalgesellschaften (§ 1 Abs. 2b GrEStG) wurden umfangreiche Anpassungen aus Sicht der Finanzverwaltung zur Anwendung des Ergänzungstatbestands für grundbesitzende Personengesellschaften nach § 1 Abs. 2a GrEStG in der nunmehr 7. Fassung der Gleichlautenden Erlasse vom 10.05.2022 zur Anwendung dieser Vorschrift vorgenommen.
Die häufig unbeachteten Anteilsvereinigungen nach § 1 Abs. 3 GrEStG bei Personengesellschaften sind ebenfalls Teil des Seminars, dabei wird auch auf die Möglichkeiten der Steuerbefreiungen bzw. Steuervergünstigungen nach §§ 5 und 6 GrEStG eingegangen.
Auch die Fragen der ordnungsgemäßen Anzeige und der massiven Folgen einer verspäteten oder unterlassenen Anzeige hinsichtlich Verspätungszuschlägen und dem Vorwurf einer versuchten leichtfertigen Steuerverkürzung werden beleuchtet.
Die Darstellung wird ergänzt um diverse Anwendungsbeispiele, die schon die ersten Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen.
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
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Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
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