LIVE-Online-Seminar (2 x 3 h): Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
Dienstag, 25.04.2023 bis Mittwoch, 26.04.2023 (2 * 1/2 Tag)
Aufgrund des § 4 Abs. 3 EStG können nicht zur Buchführung verpflichtete Steuerpflichtige ihren Gewinn als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln. Hierdurch soll die Gewinnermittlung vereinfacht und erleichtert werden. Im Grundsatz handelt es sich um eine Zu- und Abflussrechnung, die jedoch durch viele Ausnahmen erschwert wird. So gehören u. a. die für den Betrieb eingesetzten Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, deren stille Reserven nach den gleichen Regeln wie beim Betriebsvermögenvergleich zu besteuern sind. Weitere Besonderheiten ergeben sich durch die von der Rechtsprechung geforderte Wahrung der Identität des Gesamtgewinns.
Dieses Seminar bietet Mitarbeitern aus Steuerberatungskanzleien eine umfassende und praxisrelevante Darstellung der Grundsätze zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG mit zahlreichen Beispielen und Verweisen auf die Anlage EÜR 2020 unter Berücksichtigung der ESt-Gesetzesänderungen v. 21.12.2020.
Teilnehmergebühr:
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 240,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 360,00 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
I. Wesen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG
1. Überschussrechnung als selbständige Gewinnermittlungsart, Anwendungsbereich
2. Dreiteilung des Vermögens bei der Überschussrechnung
(notwendiges BV, gewillkürtes BV, notwendiges PV)
3. Exkurs: Unternehmensvermögen bei der USt
II. Aufzeichnungspflichten
1. Mindestaufzeichnungen bei der Einnahme-Überschussrechnung
2. Aufzeichnungen für die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen
3. Anlage EÜR
III. Zufließen von Betriebseinnahmen / Abfließen von Betriebsausgaben
Zeitliche Zurechnung (§ 11 Abs. 1 u. 2 EStG)
IV. Betriebseinnahmen
1. Darlehen, Damnum, Geldbeschaffungskosten, Vorschusszahlungen
2. Durchlaufende Posten
3. Veräußerung von Anlagevermögen
4. Entnahme von Anlagegütern, Umlaufvermögen
5. Entnahme von Nutzungen und Leistungen (u. a. private Kfz-Nutzung, Leasingfahrzeuge)
6. Behandlung der USt
V. Betriebsausgaben
1. Erwerb von Umlaufvermögen
2. Erwerb von nicht abnutzbarem Anlagevermögen
3. Erwerb von abnutzbarem Anlagevermögen
4. AfA-Methoden einschl. § 7g EStG (2020), degressive AfA (2020)
5. Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten
6. Forderungsausfall
7. Einlage von Anlagegütern, Umlaufvermögen
8. Aufwands- oder Nutzungseinlage
VI. Wechsel der Gewinnermittlungsart
1. Übergang von der Überschussrechnung zum BV-Vergleich
2. Übergang vom BV-Vergleich zur Überschussrechnung
3. Zeitraum für die Vornahme der Zu- und Abrechnungen
Manfred Keil, Dipl.-Finw. (FH), Steuerberater, Hannover
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter € 240,00
zzgl. 19 % USt (€ 45,60) = insgesamt € 285,60.
Für Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter € 360,00
zzgl. 19 % USt (€ 68,40) = insgesamt € 428,40.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet gedruckte Arbeitsunterlagen und eine umfangreiche Verpflegung (Mittagessen, Pausenimbisse und Pausengetränke inkl. Begrüßungskaffee / Wasser im Seminarraum).
Unseren Seminarteilnehmern bieten wir bei jeder Fortbildungsveranstaltung sehr kulante Stornierungsbedingungen. Diese entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen des Seminars oder sprechen Sie uns gern persönlich an.
Dienstag, 25.04.2023, 09:00 - 12:15 Uhr und
Mittwoch, 26.04.2023, 09:00 - 12:15 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 | |