13:00 - 14:30 Uhr
Zum 1. August 2022 tritt das neugefasste Nachweisgesetz in Kraft. Auch bisher schon mussten Arbeitgeber auf Grundlage des Nachweisgesetzes über die wesentlichen Arbeitsbedingungen unterrichten. Während das Nachweisgesetz bislang allerdings in vielen Fällen ein „zahnloser Tiger“ war, drohen mit der gesetzlichen Neuregelung bei Verstößen Bußgelder. Bisher war es möglich, die Anforderungen des Nachweisgesetzes durch übliche, schriftlich abgeschlossene Arbeitsverträge zu erfüllen. Künftig muss auch über solche Umstände unterrichtet werden, die derzeit
nur selten in Arbeitsverträgen geregelt werden. Viele Arbeitgeber fragen nun, ob tatsächlich alle Arbeitsverträge geändert werden müssen. Wir stellen in dem Webinar die Änderungen des Nachweisgesetzes vor und erläutern, welche Maßnahmen in der Praxis zu ergreifen sind.
Neben dem Nachweisgesetz wurden auch die Regelungen zur Arbeit auf Abruf und zur Dauer der Probezeit bei befristeten Arbeitsverträgen geändert. Wir erläutern, welche Änderungen in die Arbeitsverträge aufgenommen werden müssen.
Den Seminarunterlagen sind Mustertexte beigefügt, mit denen die Anforderungen des neugefassten Nachweisgesetzes in der Praxis umgesetzt werden können.
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 90,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 135,00 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 |