LIVE-Online-Seminar: Energiepreispauschale & Co - Einschließlich aktueller FAQ "Energiepreispauschale
Donnerstag, 11.08.2022 ,
11:00 - 12:30 Uhr
Das Seminar ist leider ausgebucht
Durch das gerade beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 hat der Gesetzgeber die Gewährung einer Energiepreispauschale beschlossen.
Durch die Energiepreispauschale soll ein Ausgleich für die drastisch gestiegenen Energiekosten gewährt werden, sofern erwerbsbedingte Wegekosten vorliegen.
Die Energiepreispauschale löst zahlreiche neue Fragen aus:
- Wem wird die Energiepreispauschale gewährt?
- Über welchen Durchführungsweg wird die Energiepreispauschale gewährt (Veranlagung/Vorauszahlungen/Arbeitgeber)?
- Wie und wann wird die vom Arbeitgeber verauslagte Energiepreispauschale durch das Finanzamt refinanziert?
- Wie wird die Energiepreispauschale bei der Einkommensteuer behandelt?
- Wie äußert sich die Finanzverwaltung zu Anwendungsfragen der Energiepreispauschale?
Auf diese und weitere Fragen gehen wir anhand zahlreicher Praxisbeispiele in dem Seminar ein.
Ferner wird auf die weiteren durch das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingetretenen Änderungen mit deren Praxisfolgen hingewiesen.
Teilnehmergebühr:
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 90,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 135,00 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Themenüberblick
1. Gesetzgeberisches Ziel
2. Höhe der Energiepreispauschale
- Energiepreispauschale 2022
- Energiepreispauschale und Zeitanteiligkeit
3. Wer ist anspruchsberechtigt?
- Aktiv tätige Arbeitnehmer und Besteuerung nach Steuerklasse
- Aktiv tätige Arbeitnehmer und Lohnsteuerpauschalierung (geringfügig entlohnte Beschäftigungen)
- Gewinneinkünfte
- Besonderheit: Rentner / Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung etc.
4. Auszahlung der Energiepreispauschale
- Festsetzung im Rahmen der Veranlagung
- Minderung der Einkommensteuer-Vorauszahlungen
- Auszahlungen durch den Arbeitgeber
5. In welchen Fällen erhalten die Arbeitnehmer die Energiepreispauschale über den Arbeitgeber?
- Abrechnung über Steuerklasse 1-5
- Lohnsteuerpauschalierter Mini-Job
- Musterformulierung „Mini-Jobber und erstes Dienstverhältnis“
6. Wie wird dem Arbeitgeber die Energiepreispauschale refinanziert?
- Monatliche Lohnsteuer-Anmeldung
- Quartalsanmeldung
- Jahresanmeldung
- Keine Lohnsteuer-Anmeldung
7. Ertragsteuerliche Behandlung der Energiepreispauschale
- Gewinneinkünfte
- Arbeitnehmer und Steuerklassenabrechnung
- Arbeitnehmer und Lohnsteuerpauschalierung
8. Besonderheiten / offene Fragen
- Mini-Jobber und neues Bescheinigungsverfahren
- Großbuchstabe E
- Pfändung der Energiepreispauschale
- Energiepreisauszahlung ohne Arbeitslohn
- Besonderheiten beim Auszahlungszeitpunkt bei Quartals- und Jahresanmeldungen
- Energiepreispauschale und Bezug i.S.d. § 33a EStG
9. Steuerentlastungsgesetz 2022 – weitere Änderungen
- Erhöhung des Grundfreibetrags
- Kinderbonus 2022
- Gestaffelte Entfernungspauschale
- 9 für 90 Ticket
- Pflegebonus
Michael Seifert, Dipl.-Finw., Steuerberater, Troisdorf
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter € 90,00
zzgl. 19% USt (€ 17,10) = insgesamt € 107,10.
Für Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter € 135,00
zzgl. 19% USt (€ 25,65) = insgesamt € 160,65.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Unseren Seminarteilnehmern bieten wir bei jeder Fortbildungsveranstaltung sehr kulante Stornierungsbedingungen. Diese entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen des Seminars oder sprechen Sie uns gern persönlich an.
Donnerstag, 11.08.2022, 11:00 - 12:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 | |