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LIVE-Online-Seminar: Neuer Mindestlohn und neue Geringfügigkeitsgrenze ab Oktober 2022

Donnerstag, 18.08.2022 ,
09:00 - 11:00 Uhr
Das Seminar ist leider ausgebucht



 

Der Mindestlohn steigt ab Oktober 2022 auf 12 € je Stunde und die Geringfügigkeitsgrenze steigt ebenfalls auf dann 520 € je Monat. Das hat der Gesetzgeber bereits jetzt schon so geplant. Daraus ergeben sich für die Lohnabrechnung viele wichtige Fragen.

 

Wenn der Mindestlohn nach MiLoG steigt, was passiert dann mit den branchenbezogenen Mindestlöhnen? Kann es dann noch Branchen geben, in denen weniger als 12 € Mindestlohn gezahlt werden darf? Welche neuen Regelungen zur Führung von Arbeitszeitnachweisen kommen, wenn der Mindestlohn steigt? Wenn die Geringfügigkeitsgrenze auf 520 € angehoben wird, was passiert mit den Mitarbeitern, die heute mit 500 € Entgelt unbedingt sv-pflichtig sein wollen?


Diese und viele weitere interessante Fragen werden in diesem Seminar in einem Vorabüberblick geklärt. 

 



Teilnehmergebühr:
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 120,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 180,00 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.



Veranstaltungsort

Online



Ansprechpartner

Sabine Dobbertin
040 413447-11
Maike Müller-Wichards
040 413447-10