LIVE-Online-Seminar: Paukenschlag im Statusfeststellungsverfahren - Reform des Statusfeststellungsverfahrens
Dienstag, 08.02.2022 ,
09:00 - 12:30 Uhr
Das Seminar ist leider ausgebucht
Still und heimlich wurde der § 7a SGB IV reformiert. Endlich eine Reform, welche den Namen durchaus verdienen kann. Das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) wurde verfahrensrechtlich grundlegend reformiert. Die Änderungen gelten zunächst zeitlich befristet vom 01.04.2022 – 30.06.2027.
Welche Möglichkeiten bietet das „neue“ Statusfeststellungsverfahren für den Compliancebereich?
Es bietet grundlegende und vielseitige Complianceansätze zur Absicherung der Geschäftsführung und Auftraggeber für beabsichtigte Auftragsverhältnisse. Insoweit wurden sinnvolle Werkzeuge für mehr Rechtssicherheit geschaffen. Das „neue“ Verfahren hat es definitiv verfahrensrechtlich in sich. Wer die neuen Abläufe unterschätzt, kann durchaus Überraschungen erleben. Denn die Clearingstelle wird nach Feststellung des Status keine Feststellung für die Versicherungszweige treffen. „Nach“ der Entscheidung ist „vor“ der Entscheidung. Frohlocken können Unternehmer mit kurzfristigen Personaleinsatz.
Richtig angepackt, kommt es selten zu einer Beitragserhebung. Doch Vorsicht, die Tücke steckt im Detail.
Teilnehmergebühr:
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 140,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 210,00 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
I. Was ist neu?
Zentrale Entscheidung über den Erwerbsstatus
– Beschäftigter oder Selbstständiger
– vor Aufnahme der Tätigkeit.
II. Die „Prognoseentscheidung“
– Rechtssicherheit durch frühzeitige Statusklärung.
– Beurteilung des Parteiwillens.
– Verpflichtung durch „Monatsfrist“.
– Wichtig: Die Grundzüge des Vertrauensschutzes.
– Risiken für die Beteiligten.
III. Die „gutachterliche“ Gruppenfeststellung
– Vereinfachte Statusfeststellung für gleichlautende Auftragsverhältnisse
– Wer ist antragsberechtigt?
IV. Risiken:
– Besonderheiten der Beurteilungsgrundlagen.
– Beurteilung Rechtssicherheit /Bindungswirkung.
– Vertrauensschutz nach Gutachten?
V. Statusklärung zu einem Dritten
– Ausweitung der Statusprüfung bei sog. Dreiecksverhältnissen.
– Schaffung eines eigenen Antragsrechtes des Einsatzunternehmens (Risiko!?!).
VI. Verfahrensrechtliche Besonderheiten
– Anhörungsformen
– Widerspruch
– Klage
Klaus Peter Reidt, Rentenberater, Sachverständiger für Sozialversicherungs- & Beitragsrecht
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter € 140,00
zzgl. 19% USt (€ 26,60) = insgesamt € 166,60.
Für Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter € 210,00
zzgl. 19% USt (€ 39,90) = insgesamt € 249,90.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Unseren Seminarteilnehmern bieten wir bei jeder Fortbildungsveranstaltung sehr kulante Stornierungsbedingungen. Diese entnehmen Sie bitte den Teilnahmebedingungen des Seminars oder sprechen Sie uns gern persönlich an.
Dienstag, 08.02.2022, 09:00 - 12:30 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 | |