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Es gibt keine gesetzliche bzw. gefestigte arbeits- bzw. zivilrechtliche Definition für den Begriff der zusätzlichen Zahlung beim Arbeitslohn. In Arbeitsverträgen werden häufig Vergütungsbestandteile als zusätzlich bezeichnet, die neben dem Grundgehalt gewährt werden. Hierbei kann in der Praxis eine Vielzahl von Vergütungsbestandteilen gemeint sein, z. B. Jahressonderzahlungen, Bonuszahlungen, Provisionen, übertarifliche Zulagen,Gratifikationen, Prämien, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen, Überstundenvergütung, SFN-Zuschläge.
Hiervon abzugrenzen ist die Zusätzlichkeitsvoraussetzung in steuer- und beitragsrechtlicher Hinsicht. Steuerrechtlich setzen verschiedene Steuerbegünstigungen voraus, dass der Arbeitgeber zusätzliche Leistungen gewährt. Aber auch das Beitragsrecht kennt die Voraussetzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn. Für die richtige steuer- und beitragsrechtliche Beurteilung ist daher eine gewissenhafte Prüfung notwendig.
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 90,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
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Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
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Ansprechpartner
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Maike Müller-Wichards 040 413447-10 |