LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
ab Montag, 20.03.2023 ,
09:00 - 11:00 Uhr
Das Seminar ist leider ausgebucht
Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen. Das Abonnement läuft solange weiter, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Teilnehmergebühr pro Termin:
Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 65,00 zzgl. 19 % USt (€ 12,35) = € 77,35;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 97,50 zzgl. 19 % USt (€ 18,53) = € 116,03
Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Eine Präsentation erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per E-Mail.
Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt:
Abweichende Entschädigungen nach de Infektionsschutzgesetz
Folgende weitere Termine sind geplant:
Mo, 24.04.2023: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilnehmergebühr:
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 65,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 97,50 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
BMF-Schreiben zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung
Die Finanzverwaltung hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und damit verbundener Probleme in einem Schreiben Stellung genommen.
Arbeitnehmer, die sich - ohne krank zu sein - auf Anordnung der Behörden als Krankheits- oder Ansteckungsverdächtige in Quarantäne begeben müssen oder einem Tätigkeitsverbot unterliegen, erhalten im Falle des Verdienstausfalls im Regelfall eine Entschädigung nach dem IfSG. Vor Corona waren solche Erstattungen eher eine Ausnahme.
Die Verdienstausfallentschädigungen nach dem IfSG sind steuerfrei. Das gilt sowohl beim Lohnsteuerabzug als auch bei der anschließenden Steuererklärung. Die Zahlungen unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
Stellt der Arbeitgeber im Nachhinein fest, dass seine ursprüngliche Behandlung der Lohnzahlung/Verdienstausfallentschädigung (Lohnversteuerung bzw. Steuerfreistellung) unzutreffend war, ist er verpflichtet, zu viel erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung zu erstatten bzw. noch nicht erhobene Lohnsteuer bei der nächsten Lohnzahlung einzubehalten.
Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs ist aber nur bis zur Übermittlung bzw. bis zum Ausstellen der Lohnsteuerbescheinigung zulässig. Oft ist im Zeitpunkt der Erstattung eine Änderung nicht mehr möglich. Für die Frage, welcher Handlungsbedarf besteht und welche Folgen dann drohen, nimmt das Schreiben Stellung.
Wir blicken in diesem Seminar auf die Darstellungen der Finanzbehörde und die daraus resultierenden Folgen.
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter € 65,00
zzgl. 19% USt (€ 12,35) = insgesamt € 77,35.
Für Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter € 97,50
zzgl. 19% USt (€ 18,53) = insgesamt € 116,03.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Das Abonnement läuft solange, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Montag, 20.03.2023, 09:00 - 11:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 | |