LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
ab Montag, 26.09.2022 ,
09:00 - 11:00 Uhr
Das Seminar ist leider ausgebucht
Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen. Das Abonnement läuft solange weiter, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Teilnehmergebühr pro Termin:
Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 65,00 zzgl. 19 % USt (€ 12,35) = € 77,35;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 97,50 zzgl. 19 % USt (€ 18,53) = € 116,03
Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Eine Präsentation erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per E-Mail.
Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt: Update Minijobs und Übergangsbereich
Folgende weitere Termine sind geplant:
27.10.2022: Nachzahlung von Arbeitslohn (09:00-11:00 Uhr)
24.11.2022: Thema folgt (14:00 -16:00 Uhr)
22.12.2022: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilnehmergebühr:
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 65,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 97,50 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Der Deutsche Bundestag hat am 03.06.2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils aktuell geltenden Mindestlohn möglich ist. Erhöhungen des
Mindestlohns führen zukünftig automatisch zu einer Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs.
Was bisher nur im Rahmen der Auslegung durch die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Geringfügigkeits-Richtlinien geregelt ist, wurde gesetzlich normiert: Die Möglichkeit eines zulässigen unvorhersehbaren Überschreitens der Entgeltgrenze. Allerdings wird diese Regelung stark eingeschränkt, um Missbrauch zu vermeiden.
Liegt das Entgelt zwischen 520 Euro und 1.600 Euro handelt es sich um einen sogenannten Midijob. Midijobs sind anders als Minijobs voll sozialversicherungspflichtig. Der Sozialversicherungsbeitrag ist für den Arbeitnehmer jedoch zunächst reduziert und steigt von 0 Euro bei 520 Euro Monatsverdienst mit zunehmendem Verdienst auf den vollen Beitragsanteil bei 1.600 Euro Monatsverdienst.
Die Maßnahmen im Übergangsbereich bewirken eine weitergehende Entlastung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit geringem Arbeitsentgelt. Damit wird der Belastungssprung beim Übergang vom Minijob zum Midijob geglättet und der Anreiz für Minijobber erhöht, ihre Arbeitszeit über die Minijob-Grenze hinaus auszuweiten. Gleichzeitig werden Arbeitgeber zunächst stärker belastet als bisher, indem der Arbeitgeberbeitrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze zunächst auf die für einen Minijob zu leistenden Pauschalbeiträge in Höhe von 28 Prozent angeglichen und gleitend auf den regulären Sozialversicherungsbeitrag abgeschmolzen wird.
I. Geringfügig entlohnte Beschäftigte
1. Erhöhung der Grenze bei geringfügig entlohnten Beschäftigten
2. Bestandsschutzregelungen in der Kranken- und Pflegeversicherung
3. Bestandsschutzregelung in der Arbeitslosenversicherung
4. Antragsstellung
5. Unvorhersehbares Überschreiten der Geringverdienergrenze
II. Übergangsbereich
1. Erhöhung der Grenze im Übergangsbereich
2. Neuer Faktor F
3. Neue Berechnungsformel und Änderungen bei der Beitragsberechnung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteilen
4. Berechnungsformel für Beschäftigte innerhalb der Bestandschutzregelungen
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter € 65,00
zzgl. 19% USt (€ 12,35) = insgesamt € 77,35.
Für Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter € 97,50
zzgl. 19% USt (€ 18,53) = insgesamt € 116,03.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Das Abonnement läuft solange, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Montag, 26.09.2022, 09:00 - 11:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 | |