LIVE-Online-Seminar-Reihe: Lohnabrechnung für Profis (Abonnement) (Abonnement)
ab Montag, 29.08.2022 ,
09:00 - 11:00 Uhr
Sie können in das Abonnement jederzeit einsteigen. Das Abonnement läuft solange weiter, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Teilnehmergebühr pro Termin:
Mitglieder und deren Mitarbeiter: € 65,00 zzgl. 19 % USt (€ 12,35) = € 77,35;
Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter: € 97,50 zzgl. 19 % USt (€ 18,53) = € 116,03
Für jeden Termin erhalten Sie eine gesonderte Rechnung. Eine Präsentation erhalten Sie von uns vor jeder Veranstaltung per E-Mail.
Im diesem Termin wird folgendes Thema behandelt: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Folgende weitere Termine sind geplant:
26.09.2022: Update Minijobs und Übergangsbereich (09:00-11:00 Uhr)
27.10.2022: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
24.11.2022: Thema folgt (14:00 -16:00 Uhr)
22.12.2022: Thema folgt (09:00-11:00 Uhr)
Evtl. können sich die Themen aufgrund aktueller Entwicklungen noch ändern.
Über weitere Termine werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Teilnehmergebühr:
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter
€ 65,00 zzgl. 19% USt
Für Nichtmitglieder
€ 97,50 zzgl. 19% USt
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Seit Jahren ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) als selbstdurchschreibendes Papierformular bekannt: Die kleine Ausfertigung ist für den Arbeitgeber bestimmt, die größere für die Krankenkasse und eine weitere für den Versicherten. Doch spätestens ab 2023 wird alles anders, denn aus der Papier-AU wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das erfordert von allen Beteiligten eine rechtzeitige Anpassung in ihren Systemen und eine Anpassung der Abläufe und Prozesse. Der Abruf der eAU ist bereits gestartet. Eine Vielzahl von Arbeitgeber nehmen bereits am Verfahren (Pilotphhase) teil. Bis zum 31.12.2022 müssen Arbeitnehmer weiterhin eine Ausfertigung der Papierbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen.
Letztendlich startet der elektronische Abruf verpflichtend für alle Arbeitgeber zum 01.01.2023. Auf die Umstellung müssen Arbeitgeber intensiv vorbereiten. Der Gesetzgeber hat eine Änderung des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) beschlossen.
Die Teilnahme am Datenaustausch elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist für die Krankenkassen ab dem 01.01.2022 verpflichtend. Sofern Arbeitgeber Meldungen über Arbeitsunfähigkeitszeiten von den Krankenkassen anfordern, müssen sie dafür den Datenaustausch eAU verwenden. Die Anforderung von AU-Zeiten darf nur über eine gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen gestellt werden.
Für Arbeitgeber ist eine rechtzeitige Vorbereitung wichtig, um die Einführung der eAU in den Prozess zu integrieren und alle Beteiligten frühzeitig in die Änderungen einzubeziehen.
I. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
1. Datenabruf bei der Krankenkasse
2. Abrufberechtigung
3. Datensatz
II. Rückmeldungen der Krankenkasse
1. Versicherte mit eAU-Daten
2. Papierverfahren
III. Störfälle
IV. Datenverarbeitung
V. Besondere Sachverhalte
1. Geringfügig entlohnte Beschäftigte
2. Familienversicherte
VI. Vorerkrankungsabfragen
Für Mitglieder und deren Mitarbeiter € 65,00
zzgl. 19% USt (€ 12,35) = insgesamt € 77,35.
Für Nichtmitglieder und deren Mitarbeiter € 97,50
zzgl. 19% USt (€ 18,53) = insgesamt € 116,03.
Die Teilnehmergebühr beinhaltet digitale Arbeitsunterlagen.
Das Abonnement läuft solange, bis Sie es kündigen. Dieses ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende möglich.
Montag, 29.08.2022, 09:00 - 11:00 Uhr
Veranstaltungsort
Online
Ansprechpartner
Sabine Dobbertin 040 413447-11 | |
Maike Müller-Wichards 040 413447-10 | |