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Fördermitgliedschaft

Fördermitglieder können nur Steuerberater und Steuerbevollmächtigte werden, die in einer Kanzlei (Gesellschaft oder Einzelsteuerberater) tätig sind, die ordentliches Mitglied des Steuerberaterverbandes Hamburg ist.

Mit dieser Fördermitgliedschaft sind keine Rechte und Pflichten verbunden; insbesondere besteht keine Pflicht zur Leistung eines Mitgliedbeitrags.

Bitte geben Sie Ihre E-Mail an, um den internen Bereich "mein.verband" unserer Website nutzen zu können und wählen Sie bei Bedarf eine Bezirksgruppe aus.

Angaben zur Kanzlei
Partner / Sozius = P; Geschäftsführer = Gf; Gesellschafter = Ges; Mitglied des Verbandes = MdV
Partner / Sozius = P; Geschäftsführer = Gf; Gesellschafter = Ges; Mitglied des Verbandes = MdV
Partner / Sozius = P; Geschäftsführer = Gf; Gesellschafter = Ges; Mitglied des Verbandes = MdV
 

Auszug aus der Satzung des Steuerberaterverbandes Hamburg e.V.:

§ 5 Abs. 3: Für Fördermitglieder gelten die Mitgliedschaftsrechte und -pflichten nach dieser Satzung nicht, soweit diese Satzung nicht ausdrücklich Rechte und Pflichten vorsieht. Sie haben auch kein Stimm- und Wahlrecht. (Hinweis: Diese Satzung beinhaltet derzeit keine Rechte und Pflichten für Fördermitglieder.)

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