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Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Angebote und Mitgliedsbeiträge:

Für natürliche Personen beträgt der Regelbeitrag 200,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und der ermäßigte Beitrag 130,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. 
 
Gesellschaften entrichten den zweifachen Regelbeitrag, wenn am Beginn des Beitragsjahres mehr als zwei Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen, Sozien oder Partner:innen vorhanden sind. Sind mehr als vier der zuvor genannten Personen vorhanden, ist der dreifache Regelbeitrag zu entrichten.

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Wird eine Kanzlei Verbandsmitglied, können die für sie tätigen Steuerberater:innen (Gesellschafter, Partner, Geschäftsführer, Angestellte) beitragsfrei Fördermitglied werden. Die recht- und pflichtenlose Fördermitgliedschaft dient allein dem Zweck, die wahre Stärke unseres Verbandes zu ermitteln. Andernfalls würde nach außen hin nicht deutlich werden, dass der Verband auch diese Steuerberater:innen über die Kanzleimitgliedschaft vertritt.

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